Alter | |
Bereits vorhandene Führerschein Kategorien | |||||
Kurse und Prüfungen | |
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Sehtest |
Nothelferkurs |
Theorieprüfung |
Verkehrskunde |
prakt. Schulung |
prakt. Prüfung |
Berechtigungen |
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Kat A können Sie erwerben, falls 2 Jahre klaglose Fahrpraxis mit A beschränkt. | - | |||||||
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Fragen und Antworten zum Motorrad Führerschein |
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Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine praktische Prüfung ablegen? Nein. Beim Übergang von der Kleinmotorrad Unterkategorie A1 (ab 15 Jahren, 50 cm3) zu A1 Unterkategorie (ab 16 Jahren, 125 cm3) ist keine praktische Prüfung notwendig. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Bis zur grossen Kategorie A sind insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren. |
Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine Theorieprüfung ablegen? Nein. Die bestandene Theorieprüfung gilt ab 2021 für alle Kategorien, also auch für die Katgorie B (PW). |
Müssen Verkehrskunde und praktische Grundschulung für jede Kategorie wiederholt werden? Nein, diese Kurse müssen nur einmal absolviert werden. Der Verkehrskundekurs (8 Lektionen) gilt auch für die Kategorie B (PW). |
Wieviel Stunden dauert die praktische Grundschulung? Dieser Kurs dauert für alle A Kategorien 12 Std und muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises bei einem Inhaber des Fahrlehrerausweises der Kategorie IV absolviert werden. |
Wie lange gelten Sehtest und Nothelferkurs? Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein, der Nothelferkurs nicht älter als 6 Jahre. |
Wie erwerbe ich den 'grossen' Führerschein der Kategorie A? Der Direkteinstieg in die Kategorie A ab 25 Jahren ist ab 1. Januar 2021 nicht mehr möglich. Erst nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis in der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW) kann der Lernfahrausweis für die Kategorie A (über 35 kW) angefordert werden. Es muss erneut eine praktische Prüfung abgelegt werden. |
Kann mit dem Führerausweis Kategorie B (PW) ein Motorrad/Roller gefahren werden? Ja, für ein 50 cm3 oder 125 cm3 Motorrad/Roller muss nur die praktische Schulung gemacht werden. Keine Theorieprüfung und keine praktische Prüfung. |
Kann ein 35 kW Motorrad der Kategorie A beschränkt auf ein Motorrad der Kategorie A (>35 kW) umgebaut werden? Ja, sofern das Motorrad eine homologierte Leistung von nicht mehr als 70 kW aufweist und zum Umbau geeignet ist. Weitere Auskünfte sind unten im angeführten Motorradkatalog zu finden. |
Können Besitzer des Lernfahrausweises der Kat. A beschränkt (35 kW), die diesen vor dem 31. Dezember 2020 bestellt haben, nach zwei Jahren noch von der alten Regelung profitieren und prüfungsfrei auf in die Kategorie A (unbeschränkt) aufsteigen? Ja. Aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde die Frist für das Ablegen der praktischen Prüfung um 6 Monate verlängert. Die praktische Führerprüfung muss nun nicht bis 31. Dezember 2020, aber zwingend bis 30. Juni 2021 bestanden sein. |