Spezialfälle und Sonderregelungen |
Kategorie alt F = A1 |
alte Kategorie F 45km/h = neue Kategorie A1 45 km/h |
Die alte Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises nur zum Führen von Motorrädern/Rollern der Unterkategorie A1, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt sind (es sind dieselben Motorräder, welche schon heute mit der Kategorie F gefahren werden können). |
Kategorie A1 45km/h |
Spezialfall |
Kategorie A1, beschränkt auf 45 km/h. Wird die Prüfung mit einem auf 45 km/h beschränkten Fahrzeug gemacht, erfolgt folgender Eintrag im Führer-Ausweis: 45km/h Motorräder der Kategorie A1 mit auf 45 km/h beschränkter Geschwindigkeit |
vor 1.4.2003, Kategorie A1 alt erhalten |
A1 alt |
Hat jemand den Ausweis Kat. A1 125 (vor 1.4.2003) erworben/geschenkt erhalten , kann er diesen Ausweis auf die Kategorie A beschränkt umschreiben lassen. Nach 2 Jahren oder nach Erreichen des 25. Altersjahres kann er die Kategorie A unbeschränkt durch Absolvieren der praktischen Prüfung erhalten. (ohne praktische Grundschulung) Detaillierte Sonderregelung |
praktische Grundschulung |
wo? |
Motorrad-Fahrschüler müssen in den ersten vier Monaten nach Erteilung des Lernfahrausweises eine praktische Grundschulung bei einem Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. Fahrlehrer.ch |